Einigung über die Ansiedlung von Windenergieanlagen für Haushalte steht nun fest

6/1/2016

Endlich ist es soweit. Das Gesetz über die erhöhte Förderung ist nun vollständig in Kraft. Nach Monaten der Ungewissheit, in denen der Ball zwischen der EU und dem Ministerium für Klima, Energie und Bau hin- und hergeschoben wurde, sind nun alle Fragen geklärt. Das bedeutet, dass der erhöhte Preiszuschlag ab dem 11. Februar 2015 in Kraft treten wird.

Dies ist eine gute Nachricht sowohl für die Besitzer als auch für die Hersteller von Windkraftanlagen für Privathaushalte, vor allem aber für die vielen Menschen, die nun in ihre eigene Windkraftanlage investieren können. Die wachsende Zahl von Windkraftanlagen für Privathaushalte wird ein großer Gewinn für die Umwelt sein und neue Arbeitsplätze schaffen. HS Wind ist sehr zufrieden mit den neuen Subventionsregeln: "Wir haben ein großes Interesse an unserer 25-kW-Windkraftanlage für Haushalte, Viking 25, festgestellt, aber alle haben gezögert, weil lange Zeit Unsicherheit über die Abrechnungspreise herrschte. Jetzt sind wir dabei, die Ärmel hochzukrempeln und alle Anfragen zu bearbeiten", freut sich Ulrich Høgenhaven, Geschäftsführer von HS Wind.

Die Vereinbarung bedeutet, dass die Besitzer einer Viking 25-Anlage 150 øre pro kWh für den Strom erhalten, der nicht im Haushalt verbraucht wird. Das ist mehr als das Doppelte des zuvor festgelegten Marktpreises von 60 øre/kWh. Das neue Gesetz besagt auch, dass der Preiszuschlag für 20 Jahre nach dem Anschluss der Windkraftanlage an das Netz garantiert wird und dass die Förderung rückwirkend für Windkraftanlagen gilt, die am 20. November 2012 und später installiert wurden. Dies schafft eine solide Grundlage für aktuelle und künftige Besitzer von Windkraftanlagen für Haushalte.

"Es ist gut, dass die Vereinbarung den Eigentümern von Windkraftanlagen für Haushalte 20 Jahre lang Sicherheit bietet. Das reicht aus, um eine attraktive Rendite für den Preis einer neuen Anlage und die laufende Wartung zu erzielen. Das ist natürlich für die meisten Menschen ein ganz entscheidendes Argument", sagt Ulrich Høgenhaven.

HS Wind ist erleichtert über die neue Vereinbarung, nachdem er die Politiker und Beamten bei der Erörterung der komplizierten Fragen unter Druck gesetzt hat. "Bereits wenige Stunden nach der Bekanntgabe der Nachricht können wir von einer besonders arbeitsreichen Zeit berichten. Das ist eine wunderbare Entwicklung. Wir freuen uns im Namen der Windkraftanlagenbesitzer und darüber, dass Dänemark nun einen potenziellen Gewinn an Arbeitsplätzen und Umwelt hat", so Ulrich Høgenhaven abschließend.

EU-Zulassung

Im Sommer 2013 verabschiedete das dänische Parlament ein Gesetz über Subventionsregeln für Windkraftanlagen für Haushalte. Im Frühjahr 2014 stellte die Europäische Kommission die Rechtmäßigkeit der dänischen PSO-Steuer in Frage, die die Grundlage für die Förderung des Ausbaus der grünen Energie in Dänemark bildet. Die Ungewissheit führte zu einer Krise auf dem Markt für 25-kW-Windturbinen, wo das Interesse an Investitionen in eigene Windturbinen versiegte.
Die EU-Genehmigung wurde im Oktober 2014 erteilt, aber es stellte sich heraus, dass die Entscheidung der Kommission Unklarheiten enthielt. Das Ministerium für Klima, Energie und Bau erhielt im Dezember 2014 eine Korrektur der Genehmigung und konnte somit die Durchführungsbestimmungen vorlegen, die für das Inkrafttreten der erhöhten Förderregelung am 11. Februar 2015 erforderlich sind.

Wie machen Sie das?

Die neuen Subventionsregeln treten am Mittwoch, den 11. Februar um 10.00 Uhr in Kraft, und Besitzer von Windkraftanlagen in Privathaushalten können bei Energinet.dk einen Antrag auf Subventionierung nach den neuen Regeln stellen. HS Wind erinnert die derzeitigen Besitzer von Windkraftanlagen daran, dass die neue Subventionsregelung auch für sie gilt, wenn sie ihre Anlagen nach dem 20. November 2012 installiert haben.

Antrag auf Erhöhung des Zuschlags hier herunterladen

Einigung über die Ansiedlung von Windenergieanlagen für Haushalte steht nun fest

Endlich ist es soweit. Das Gesetz über die erhöhte Förderung ist nun vollständig in Kraft. Nach Monaten der Ungewissheit, in denen der Ball zwischen der EU und dem Ministerium für Klima, Energie und Bau hin- und hergeschoben wurde, sind nun alle Fragen geklärt. Das bedeutet, dass der erhöhte Preiszuschlag ab dem 11. Februar 2015 in Kraft treten wird.

Dies ist eine gute Nachricht sowohl für die Besitzer als auch für die Hersteller von Windkraftanlagen für Privathaushalte, vor allem aber für die vielen Menschen, die nun in ihre eigene Windkraftanlage investieren können. Die wachsende Zahl von Windkraftanlagen für Privathaushalte wird ein großer Gewinn für die Umwelt sein und neue Arbeitsplätze schaffen. HS Wind ist sehr zufrieden mit den neuen Subventionsregeln: "Wir haben ein großes Interesse an unserer 25-kW-Windkraftanlage für Haushalte, Viking 25, festgestellt, aber alle haben gezögert, weil lange Zeit Unsicherheit über die Abrechnungspreise herrschte. Jetzt sind wir dabei, die Ärmel hochzukrempeln und alle Anfragen zu bearbeiten", freut sich Ulrich Høgenhaven, Geschäftsführer von HS Wind.

Die Vereinbarung bedeutet, dass die Besitzer einer Viking 25-Anlage 150 øre pro kWh für den Strom erhalten, der nicht im Haushalt verbraucht wird. Das ist mehr als das Doppelte des zuvor festgelegten Marktpreises von 60 øre/kWh. Das neue Gesetz besagt auch, dass der Preiszuschlag für 20 Jahre nach dem Anschluss der Windkraftanlage an das Netz garantiert wird und dass die Förderung rückwirkend für Windkraftanlagen gilt, die am 20. November 2012 und später installiert wurden. Dies schafft eine solide Grundlage für aktuelle und künftige Besitzer von Windkraftanlagen für Haushalte.

"Es ist gut, dass die Vereinbarung den Eigentümern von Windkraftanlagen für Haushalte 20 Jahre lang Sicherheit bietet. Das reicht aus, um eine attraktive Rendite für den Preis einer neuen Anlage und die laufende Wartung zu erzielen. Das ist natürlich für die meisten Menschen ein ganz entscheidendes Argument", sagt Ulrich Høgenhaven.

HS Wind ist erleichtert über die neue Vereinbarung, nachdem er die Politiker und Beamten bei der Erörterung der komplizierten Fragen unter Druck gesetzt hat. "Bereits wenige Stunden nach der Bekanntgabe der Nachricht können wir von einer besonders arbeitsreichen Zeit berichten. Das ist eine wunderbare Entwicklung. Wir freuen uns im Namen der Windkraftanlagenbesitzer und darüber, dass Dänemark nun einen potenziellen Gewinn an Arbeitsplätzen und Umwelt hat", so Ulrich Høgenhaven abschließend.

EU-Zulassung

Im Sommer 2013 verabschiedete das dänische Parlament ein Gesetz über Subventionsregeln für Windkraftanlagen für Haushalte. Im Frühjahr 2014 stellte die Europäische Kommission die Rechtmäßigkeit der dänischen PSO-Steuer in Frage, die die Grundlage für die Förderung des Ausbaus der grünen Energie in Dänemark bildet. Die Ungewissheit führte zu einer Krise auf dem Markt für 25-kW-Windturbinen, wo das Interesse an Investitionen in eigene Windturbinen versiegte.
Die EU-Genehmigung wurde im Oktober 2014 erteilt, aber es stellte sich heraus, dass die Entscheidung der Kommission Unklarheiten enthielt. Das Ministerium für Klima, Energie und Bau erhielt im Dezember 2014 eine Korrektur der Genehmigung und konnte somit die Durchführungsbestimmungen vorlegen, die für das Inkrafttreten der erhöhten Förderregelung am 11. Februar 2015 erforderlich sind.

Wie machen Sie das?

Die neuen Subventionsregeln treten am Mittwoch, den 11. Februar um 10.00 Uhr in Kraft, und Besitzer von Windkraftanlagen in Privathaushalten können bei Energinet.dk einen Antrag auf Subventionierung nach den neuen Regeln stellen. HS Wind erinnert die derzeitigen Besitzer von Windkraftanlagen daran, dass die neue Subventionsregelung auch für sie gilt, wenn sie ihre Anlagen nach dem 20. November 2012 installiert haben.

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