Neues Gesetz über Solarzellen und Windkraftanlagen: Was bedeutet das für Ihre Anwendung?

21/11/2016

Zum Jahreswechsel läuft die Genehmigung der Europäischen Kommission für eine Reihe von Förderprogrammen für Photovoltaikanlagen, Haushalts-Windkraftanlagen und andere Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien aus. Um die Auszahlung unzulässiger staatlicher Beihilfen zu vermeiden, wird die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung aus diesen Regelungen ab dem 1. Januar 2017 vorübergehend ausgesetzt.
Der Minister für Energie, Versorgung und Klima hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass die Bearbeitung bestimmter Förderregelungen für erneuerbare Energien nach dem 31. Dezember 2016 vorübergehend ausgesetzt werden kann. Eigentümer von Anlagen, die vor Ende 2016 ans Netz gegangen sind und Fördermittel erhalten, sind von dem Gesetzentwurf nicht betroffen. Das Gleiche gilt für Anlagen, die unter das Netzausgleichssystem fallen.

Welche Arten von Anlagen sind betroffen?
Der Gesetzentwurf betrifft Eigentümer, die eine Förderung für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen für Haushalte und andere Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich Wellenkraft, kleine Biogasanlagen und kleine Biomasseanlagen bis einschließlich 6 kW, beantragen.
Eigentümer einer der oben genannten Anlagen, die sicher sein wollen, dass sie für Preiszuschläge in Frage kommen, müssen die Anlage bis spätestens 31. Dezember 2016 an das Netz angeschlossen und die Genehmigung für Preiszuschläge von Energinet.dk erhalten haben. Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2016 an das Netz angeschlossen werden, müssen die erneute Prüfung der staatlichen Beihilferegelungen durch die Europäische Kommission abwarten.
Die dänische Energiebehörde wird so bald wie möglich weitere Informationen auf www.ens.dk veröffentlichen , aus denen hervorgeht, welche Anlagen von den Änderungen betroffen sind. Auch Energinet.dk wird auf seiner Website weitere Informationen über die Bearbeitung der aufgrund des Gesetzentwurfs eingegangenen Anträge veröffentlichen.

Die Genehmigung der Kommission läuft zum Jahreswechsel aus.
Die Europäische Kommission hat die staatlichen Beihilferegelungen für diese Anlagen nur bis Ende 2016 genehmigt. Um die Zahlung rechtswidriger staatlicher Beihilfen zu vermeiden, müssen die Regelungen daher vorübergehend ausgesetzt werden, bis eine neue Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt.
Die dänische Energiebehörde wird sich bei der Europäischen Kommission um die Genehmigung bemühen, dass diese Förderregelungen und Übergangsvorschriften auch nach 2016 weiter gelten.

Neues Gesetz über Solarzellen und Windkraftanlagen: Was bedeutet das für Ihre Anwendung?

Zum Jahreswechsel läuft die Genehmigung der Europäischen Kommission für eine Reihe von Förderprogrammen für Photovoltaikanlagen, Haushalts-Windkraftanlagen und andere Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien aus. Um die Auszahlung unzulässiger staatlicher Beihilfen zu vermeiden, wird die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung aus diesen Regelungen ab dem 1. Januar 2017 vorübergehend ausgesetzt.
Der Minister für Energie, Versorgung und Klima hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass die Bearbeitung bestimmter Förderregelungen für erneuerbare Energien nach dem 31. Dezember 2016 vorübergehend ausgesetzt werden kann. Eigentümer von Anlagen, die vor Ende 2016 ans Netz gegangen sind und Fördermittel erhalten, sind von dem Gesetzentwurf nicht betroffen. Das Gleiche gilt für Anlagen, die unter das Netzausgleichssystem fallen.

Welche Arten von Anlagen sind betroffen?
Der Gesetzentwurf betrifft Eigentümer, die eine Förderung für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen für Haushalte und andere Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich Wellenkraft, kleine Biogasanlagen und kleine Biomasseanlagen bis einschließlich 6 kW, beantragen.
Eigentümer einer der oben genannten Anlagen, die sicher sein wollen, dass sie für Preiszuschläge in Frage kommen, müssen die Anlage bis spätestens 31. Dezember 2016 an das Netz angeschlossen und die Genehmigung für Preiszuschläge von Energinet.dk erhalten haben. Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2016 an das Netz angeschlossen werden, müssen die erneute Prüfung der staatlichen Beihilferegelungen durch die Europäische Kommission abwarten.
Die dänische Energiebehörde wird so bald wie möglich weitere Informationen auf www.ens.dk veröffentlichen , aus denen hervorgeht, welche Anlagen von den Änderungen betroffen sind. Auch Energinet.dk wird auf seiner Website weitere Informationen über die Bearbeitung der aufgrund des Gesetzentwurfs eingegangenen Anträge veröffentlichen.

Die Genehmigung der Kommission läuft zum Jahreswechsel aus.
Die Europäische Kommission hat die staatlichen Beihilferegelungen für diese Anlagen nur bis Ende 2016 genehmigt. Um die Zahlung rechtswidriger staatlicher Beihilfen zu vermeiden, müssen die Regelungen daher vorübergehend ausgesetzt werden, bis eine neue Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt.
Die dänische Energiebehörde wird sich bei der Europäischen Kommission um die Genehmigung bemühen, dass diese Förderregelungen und Übergangsvorschriften auch nach 2016 weiter gelten.

Kontakt

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, ob eine Viking VS Mühle das Richtige für Sie sein könnte, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite - ganz gleich, ob Sie bereits eine Mühle besitzen oder über die Anschaffung einer Mühle nachdenken.