Förderregelung genehmigt

5/1/2016

Das dänische Parlament gibt den dänischen Windkraftanlagen für Privathaushalte mit einem lang erwarteten Gesetz über ein erhöhtes Subventionssystem neue Impulse. Die Subvention tritt am 11. Februar 2015 in Kraft und wird für 20 Jahre ab dem Zeitpunkt des Anschlusses gewährt. Darüber hinaus gilt der Preiszuschlag rückwirkend für Windkraftanlagen, die nach dem 20. November 2012 installiert wurden.

Der erhöhte Preiszuschlag tritt ab dem 11. Februar 2015 in Kraft und bedeutet, dass der Abrechnungspreis für Strom auf 150 øre pro kWh steigt. Das bedeutet, dass die Eigentümer von Windkraftanlagen für ihre Überproduktion 150 Öre pro kWh erhalten, die sie ins Netz einspeisen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Förderung für 20 Jahre nach dem Netzanschlussdatum gewährt wird und dass der Preiszuschlag rückwirkend für Windenergieanlagen gilt, die ab dem 20. November 2012 installiert wurden.

Das Förderprogramm umfasst Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kW. Das bedeutet, dass die von HS Wind produzierte Windkraftanlage Viking 25 mit einer Leistung von 25 kW für den Preisaufschlag relevant ist. Der Aufschlag und der feste Marktpreis ergeben zusammen einen Abrechnungspreis von 150 øre pro kWh.

Am Mittwoch, den 11. Februar um 10.00 Uhr, können Besitzer von Windkraftanlagen in Privathaushalten bei Energinet.dk einen Antrag auf Unterstützung nach den neuen Regeln stellen. HS Wind erinnert die derzeitigen Besitzer von Windkraftanlagen daran, dass die neue Subventionsregelung auch für diejenigen gilt, die ab dem 20. November 2012 Anlagen installiert haben. Der Antrag wird in Form eines Formulars veröffentlicht, das für die Beantragung per Post verwendet werden kann:

Energinet.dk
Tonne Kjørsvej 65
7000 Fredericia

Förderregelung genehmigt

Das dänische Parlament gibt den dänischen Windkraftanlagen für Privathaushalte mit einem lang erwarteten Gesetz über ein erhöhtes Subventionssystem neue Impulse. Die Subvention tritt am 11. Februar 2015 in Kraft und wird für 20 Jahre ab dem Zeitpunkt des Anschlusses gewährt. Darüber hinaus gilt der Preiszuschlag rückwirkend für Windkraftanlagen, die nach dem 20. November 2012 installiert wurden.

Der erhöhte Preiszuschlag tritt ab dem 11. Februar 2015 in Kraft und bedeutet, dass der Abrechnungspreis für Strom auf 150 øre pro kWh steigt. Das bedeutet, dass die Eigentümer von Windkraftanlagen für ihre Überproduktion 150 Öre pro kWh erhalten, die sie ins Netz einspeisen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Förderung für 20 Jahre nach dem Netzanschlussdatum gewährt wird und dass der Preiszuschlag rückwirkend für Windenergieanlagen gilt, die ab dem 20. November 2012 installiert wurden.

Das Förderprogramm umfasst Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kW. Das bedeutet, dass die von HS Wind produzierte Windkraftanlage Viking 25 mit einer Leistung von 25 kW für den Preisaufschlag relevant ist. Der Aufschlag und der feste Marktpreis ergeben zusammen einen Abrechnungspreis von 150 øre pro kWh.

Am Mittwoch, den 11. Februar um 10.00 Uhr, können Besitzer von Windkraftanlagen in Privathaushalten bei Energinet.dk einen Antrag auf Unterstützung nach den neuen Regeln stellen. HS Wind erinnert die derzeitigen Besitzer von Windkraftanlagen daran, dass die neue Subventionsregelung auch für diejenigen gilt, die ab dem 20. November 2012 Anlagen installiert haben. Der Antrag wird in Form eines Formulars veröffentlicht, das für die Beantragung per Post verwendet werden kann:

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7000 Fredericia

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